Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, farb- und geruchlos, das beim Zerfall von Uran im Boden entsteht. Es kann sich in geschlossenen Räumen ansammeln, insbesondere in Kellern und Souterrains. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation ist es nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Bei 3D Planet steht ein qualifizierter Radon-Sanierungsexperte zur Verfügung, um Kunden und Arbeitgeber bei der korrekten Bewertung und dem Management dieses Risikos zu begleiten.
Der rechtliche Rahmen — Italien
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich speziell auf die italienische Gesetzgebung. Anforderungen und Referenzwerte für Radon variieren von Land zu Land: Liegt Ihr Projekt außerhalb Italiens, gilt die jeweilige nationale Regelung.
In Italien ist die maßgebliche Rechtsgrundlage das Gesetzesdekret 101/2020, mit dem die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom zum Strahlenschutz umgesetzt wurde. Für Arbeitsplätze legt das Dekret einen Referenzwert von 300 Bq/m³ fest, ausgedrückt als durchschnittliche Jahreskonzentration der Radonaktivität in der Luft.
Der nationale Rahmen wird durch den Nationalen Radon-Aktionsplan 2023-2032 ergänzt, der per Dekret des Ministerpräsidenten am 11. Januar 2024 verabschiedet wurde und die vorrangigen Gebiete des Landes sowie die Raumtypen festlegt, in denen eine Messung verpflichtend ist.
Wer zur Messung verpflichtet ist
Die Messung ist insbesondere verpflichtend für:
— unterirdische Arbeitsplätze oder solche mit mindestens drei (auch teilweise) unter Geländeniveau liegenden Außenwänden;
— Erdgeschossräume in Gemeinden, die als vorrangige Gebiete eingestuft sind;
— Thermalbadeeinrichtungen;
— weitere vom Nationalen Radon-Aktionsplan festgelegte Räume.
Die Messung erfolgt mittels passiver Dosimeter, die über einen längeren Zeitraum, in der Regel zwölf Monate, ausgelegt werden, um eine repräsentative durchschnittliche Jahreskonzentration zu erhalten. Das Messergebnis muss aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden und ist Teil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (DVR).
Überschreitet die gemessene Konzentration den Referenzwert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit Unterstützung des Radon-Sanierungsexperten Korrekturmaßnahmen zu ergreifen — eine Fachrolle, die eigens durch das Gesetzesdekret 101/2020 eingeführt wurde.
Ein sich weiterentwickelnder Rechtsrahmen
Der regulatorische Rahmen wird stetig erweitert. Seit dem 2. Februar 2026 gelten in Italien die neuen Mindestumweltkriterien für das Bauwesen (Ministerialdekret vom 24. November 2025), die bereits in der Planungsphase einen Radon-Überwachungsplan für öffentliche Gebäude, Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Neubauten und Sanierungsarbeiten vorschreiben. Wir verfolgen diese Entwicklungen aktiv, um stets eine den geltenden Anforderungen entsprechende Beratung anzubieten.
Unsere Unterstützung
Unsere Leistung umfasst die Messung mit passiven Dosimetern, die Risikobewertung und die entsprechende Berichterstattung sowie, falls erforderlich, die Unterstützung bei der Festlegung der geeignetsten Sanierungsmaßnahmen für das Gebäude, in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und den weiteren am Projekt beteiligten Fachleuten.